§1 Geltung der AGB, Vertragspartner
- Für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Käufer, Auftraggeber oder Besteller, im Folgenden Besteller genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Andere Bedingungen des Bestellers werden auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme – nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen außerhalb der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Bestellers, insbesondere, aber nicht nur, für Qualitätssicherungsvereinbarungen, Beistellverträge, Konsignationslagerverträge und Geheimhaltungsvereinbarungen.
- Diese AGBs gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
- Es wird gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass der Besteller auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 1 – 3 BGB verzichtet.
§ 2 Beratung
- Wir beraten den Besteller nur auf ausdrücklichen Wunsch. Unsere Beratung erstreckt sich als produkt- und leistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Produkte verkauft oder Leistungen durch uns erbracht werden.
- Unsere Beratungsleistungen basieren auf den uns vorliegenden, empirischen Werten. Sofern sich unsere Beratung auf Umstände erstreckt, auf deren Richtigkeit wir keinen Einfluss haben, also etwa auf die Zusammensetzung des Rohmaterials oder die Leistungen von Subunternehmern, ist unsere Beratung unverbindlich. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung oder Erbringung sowie Lieferung der bestellbaren Produkte und Leistungen.
§ 4 Vertragsschluss
- Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages dar.
- Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung der bestellten Produkte bzw. die Erbringung der bestellten Leistung.
- Wir sind nicht zur Annahme Ihrer Bestellung verpflichtet.
- Bei Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr besteht die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
§ 5 Bestellung
- Die vom Besteller im Rahmen seiner Bestellung zur Verfügung gestellten Daten werden von uns keiner Kontrolle unterzogen, die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten trägt ausschließlich der Besteller.
- Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden.
§ 6 Kein Widerrufsrecht
Sofern der Besteller den Vertragsgegenstand in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei uns bestellt und kauft, ist er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Da wir ausschließlich an gewerbliche Kunden verkaufen, steht dem Besteller kein Widerrufsrecht zu.
§ 7 EU Normen
Produkte der Kontor3 GmbH entsprechen den geltenden EU Normen.
$ 8 Auftragsänderungen
- Für nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen des Vertragsgegenstandes bedarf es einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
- Technische Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, die das Vertragsziel nicht gefährden, bleiben vorbehalten.
§ 9 Lieferung und Lieferzeit
- Die Lieferung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
- Unsere Lieferungen erfolgen abweichend von § 271 BGB nach Produktion der bestellten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang.
- Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers. Entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren. Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde.
- Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen.
- Die Liefer- oder Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand unser Werk verlassen hat oder wir die Fertigstellung zur Abholung angezeigt haben.
- Wir sind berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.
- Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.
§ 10 Annahmeverzug
- Nimmt der Besteller den Auftragsgegenstand aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes nicht an, können wir Ersatz unserer dadurch entstandenen Mehraufwendungen verlangen. Insbesondere sind wir berechtigt, für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des netto Liefer- oder Leistungspreises, dem Besteller in Rechnung zu stellen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
- Wir sind weiter befugt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände auf dessen Kosten zu versichern.
- Sind wir berechtigt Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen, so können wir, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % unseres Preises als Schadensersatz fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 11 Preise, Porto- und Versandkosten
- Es gelten die Preise der aktuellen Preislisten sowie Preise aus aktuellen, individuell erstellen Angeboten. Die Gültigkeitsdauer der Preise ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
- Bei Käufen über den Online Shop der Kontor3 GmbH gelten die jeweils im Bestellvorgang angegebenen Preise.
- Alle Preise gelten zzgl. der jeweiligen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zzgl. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht und Versandkosten, Zoll, Montage, Versicherungen und Bankspesen. Anfallende Umsastzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen, Versand- und Nebenkosten werden dem Besteller auf Anfrage schriftlich mitgeteilt. Bei Käufen über den Online Shop der Kontor3 GmbH wird der Endpreis im letzten Schritt des Bestellprozesses vor dem Absenden der Bestellung angezeigt.
- Für Bestellungen, die außerhalb Deutschlands verschickt werden, können Importsteuern, Zollgebühren und -kosten vom Bestimmungsland erhoben werden. Einfuhrzölle und Steuern werden vom jeweiligen Einfuhrzollamt erhoben und gehen zu Lasten des Bestellers. Diese richten sich nach den Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes. Nähere Informationen können von dem Besteller bei dem zuständigen Zollamt erfragt werden.
- Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von uns nur auf Verlangen und auf Kosten des Bestellers.
§ 12 Zahlung, Zahlungsmöglichkeiten, Verzug
- Der Besteller kann den Kaufpreis oder das für die Leistung vereinbarte Entgelt mittels der kundenspezifisch vereinbarten Zahlungsmöglichkeiten zahlen.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist fällig.
- Der Besteller verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilleistung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Daneben sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
- Teilzahlungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Mit der Auftragserteilung bestätigt der Besteller seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kredit-würdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherstellung für die vom Besteller zu erbringende Zahlung zu fordern. Ist der Besteller nicht bereit Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so ist die Kontor3 GmbH berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Der Besteller ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen bedarf unserer Zustimmung.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn wir unseren Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten haben.
- Ist eine Leistung von uns unstreitig mangelhaft, ist der Besteller zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung steht.
§ 13 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Verpackung
- Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden wir den Versand des Vertragsgegenstandes an die vom Besteller angegebene Lieferadresse veranlassen.
- Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes geht gemäß dem in Angebot und Rechnung aufgeführten Incoterm auf den Besteller über.
- Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmen wir Art und Umfang der Verpackung. Einwegverpackungen werden vom Besteller entsorgt.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und uns davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Besteller unverzüglich geltend gemacht werden.
§ 14 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Abnahme
- Dem Besteller obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB bzw. vergleichbarer fremdnationaler oder internationaler Bestimmungen, unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns hierbei wie auch später erkannte Mängel und Schäden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Für Dienst- und Werkleistungen gilt die Regelung des § 377 HGB entsprechend. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Der Besteller wird uns ein oder mehrere Teile aus der betroffenen Lieferung unverzüglich überlassen.
- Die Verwendung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist unzulässig. Konnte ein Mangel bei Wareneingang oder Leistungserbringung nicht entdeckt werden, ist nach Entdeckung jede weitere Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes unverzüglich einzustellen.
- Der Besteller hat uns die reklamierten Auftragsgegenstände gereinigt und sterilisiert bzw. autoklaviert zurück zu senden. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, hat die Rücksendungen frei Haus zu erfolgen. Die Rücksendungen müssen schriftlich per E-Mail oder per Post im Voraus angemeldet werden.
- Der Besteller hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit einzuräumen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Bestellers mit dem angefallenen Überprüfungsaufwand vor.
- Die Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.
§ 15 Mängelrechte
- Soweit ein Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift innerhalb angemessener Frist berechtigt.
- Bei Fremderzeugnissen, auch soweit sie in unseren Erzeugnissen verbaut oder sonst verwendet worden sind, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche zu beschränken, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann. In diesem Fall stehen dem Kunden wieder die Rechte aus dem vorangehenden Absatz 1 zu.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Bestellers verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Für Ersatzleistungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache.
- Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen, etc., enthalten im Zweifel keine Garantieübernahme. Maßgeblich sind dabei nur unsere ausdrücklichen schriftlichen Erklärungen über die Übernahme einer Garantie. Durch Angaben in Produktbeschreibungen und Produktspezifikationen wird, vorbehaltlich ihrer Erfassung als Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 434 BGB oder § 633 BGB, jedenfalls keine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernommen.
- Im Rahmen von Instandsetzungen durch uns ohne rechtliche Verpflichtung, z. B. aus Kulanz, stehen dem Besteller Mängelansprüche nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu.